Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: 11. Juli 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist Kenan Sert, handelnd unter VENDINGSPACE, Hauptstraße 48, 75181 Pforzheim, Deutschland (nachfolgend „VENDINGSPACE“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). VENDINGSPACE schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn VENDINGSPACE ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
(1) Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, Angebot beziehungsweise Auftragsbestätigung, gegebenenfalls ein gesonderter Aufstell-, Wartungs- oder Servicevertrag und ergänzend diese AGB.
(2) Angaben auf der Website, in Katalogen, Datenblättern, Abbildungen oder Werbematerialien dienen der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot und keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern eine Eigenschaft nicht ausdrücklich im individuellen Angebot als verbindlich vereinbart wird. Technische Änderungen sowie branchenübliche und zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
3. Leistungsangebot
(1) VENDINGSPACE erbringt insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit Verkaufsautomaten, darunter Verkauf neuer und gebrauchter Automaten, Lieferung, Aufstellung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Befüllung, Reinigung, Wartung, Reparatur, technische Dienstleistungen, Schulung, Ersatzteilversorgung und Beratung.
(2) VENDINGSPACE kann außerdem eigene Automaten an einem vom Kunden vorgeschlagenen Standort aufstellen und betreiben. Einzelheiten hierzu werden zwingend in einem gesonderten Aufstellvertrag geregelt.
(3) Umfang, Ausstattung, Schnittstellen, Zahlungs- und Altersverifikationssysteme, Serviceumfang, Termine und Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
4. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote von VENDINGSPACE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine verbindliche Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung, durch Lieferung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
(3) Änderungen und Zusatzleistungen nach Vertragsschluss werden gesondert vergütet, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
(4) VENDINGSPACE ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft des Kunden anzufordern.
5. Preise, Nebenkosten und Zahlung
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung, Entladung, Hebe- oder Transporttechnik, Montage, Fahrt, Übernachtung, Verbrauchsmaterial, behördliche Genehmigungen und Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(2) Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen richten sich nach dem individuellen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen beträgt neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. VENDINGSPACE kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) VENDINGSPACE darf bei fälligen, unbestrittenen Forderungen weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Liefer- und Leistungszeiten
(1) Liefer- und Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Beginn einer verbindlichen Frist setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, vereinbarte Mitwirkungshandlungen erbracht und fällige Anzahlungen eingegangen sind.
(2) Ereignisse, die VENDINGSPACE nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportstörungen oder nicht von VENDINGSPACE verursachte Lieferausfälle, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauert die Behinderung dauerhaft an, richten sich die Rechte der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Zumutbare Teilleistungen sind zulässig, sofern der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
7. Mitwirkungspflichten und Voraussetzungen am Standort
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und Freigaben bereit, die für Lieferung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme oder Service erforderlich sind.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung des vorgesehenen Standorts berechtigt ist und erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, Vermieters, Betreibers oder sonstiger Berechtigter vorliegen. Er sorgt insbesondere für einen geeigneten, zugänglichen und tragfähigen Aufstellplatz sowie – je nach Automat – für geeignete Strom-, Netzwerk-, Wasser- und Abwasseranschlüsse, Belüftung, Witterungsschutz, Fluchtwege und sonstige technische Voraussetzungen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich gesondert beauftragt, erbringt VENDINGSPACE keine baurechtliche, mietrechtliche, lebensmittelrechtliche, jugendschutzrechtliche, brandschutzrechtliche oder statische Prüfung des Standorts. Ebenso übernimmt VENDINGSPACE keine Prüfung oder Garantie der Besucherfrequenz, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität oder erzielbaren Umsätze.
(4) Zusätzlicher Aufwand und Verzögerungen, die auf fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Angaben beziehungsweise Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen, können nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen berechnet werden.
8. Lieferung, Gefahrübergang und Transportschäden
(1) Bei Versendung auf Verlangen des Kunden geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Wird die Ware durch VENDINGSPACE geliefert und montiert, geht die Gefahr mit Übergabe beziehungsweise – soweit eine Abnahme geschuldet ist – mit Abnahme über.
(2) Der Kunde hat äußerlich erkennbare Transportschäden bei Übergabe zu dokumentieren und nach Möglichkeit auf den Frachtpapieren vermerken zu lassen. Gesetzliche Rechte und Pflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.
9. Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit eine Abnahme geschuldet ist, hat der Kunde die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) VENDINGSPACE kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und zur Abnahmefiktion bleiben unberührt.
10. Mängelrechte
(1) Für neue Waren und Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart ist.
(2) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
(3) Bei ausdrücklich als gebraucht verkauften Waren ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommener Garantie, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten bleiben maßgeblich.
(4) Keine Mängelansprüche bestehen für normale Abnutzung und Verschleißteile oder für Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch ungeeignete Betriebsbedingungen, unsachgemäße Bedienung, unterlassene Wartung, ungeeignete Produkte oder Betriebsmittel, Eingriffe Dritter, fehlerhafte Anschlüsse, Überspannung, Feuchtigkeit, Frost, Hitze, Vandalismus oder sonstige nicht von VENDINGSPACE zu vertretende Umstände verursacht wurden.
(5) Der Kunde hat VENDINGSPACE eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe Dritter erfolgen auf Risiko des Kunden, sofern keine vorherige Abstimmung oder ein dringender Ausnahmefall vorliegt.
(6) Herstellergarantien oder Garantien Dritter bestehen nur nach deren jeweiligen Garantiebedingungen und lassen gesetzliche Ansprüche gegen VENDINGSPACE unberührt, soweit solche bestehen.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von VENDINGSPACE.
(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter sind VENDINGSPACE unverzüglich mitzuteilen.
12. Fremdsysteme, Software und Zahlungsdienste
(1) Kartenleser, Münzwechsler, Scheinleser, Telemetrie, SIM-Karten, Cloud-Dienste, Zahlungsabwicklung, Altersverifikation und vergleichbare Komponenten können Leistungen Dritter voraussetzen. Hierfür können separate Verträge, Entgelte und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
(2) Für Ausfälle, Änderungen oder die Einstellung eines Drittanbieterdienstes haftet VENDINGSPACE nur, soweit VENDINGSPACE den Ausfall zu vertreten hat. VENDINGSPACE schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit fremder Netze, Zahlungsdienste oder Cloud-Systeme.
13. Haftung
(1) VENDINGSPACE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommener Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VENDINGSPACE.
14. Aufstellung eigener Automaten von VENDINGSPACE
(1) Stellt VENDINGSPACE einen eigenen Automaten an einem vom Kunden vorgeschlagenen Standort auf, bleibt der Automat Eigentum von VENDINGSPACE, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(2) Standort, Laufzeit, Zugang, Strom- und Datenversorgung, Betriebskosten, Befüllung, Reinigung, Wartung, Entstörung, Verkehrssicherung, Versicherung, Schutz vor Diebstahl und Vandalismus, Sortiment, Preise, Umsatz- oder Provisionsregelungen sowie Abbau und Rückgabe werden in einem gesonderten Aufstellvertrag geregelt.
(3) VENDINGSPACE übernimmt keine Garantie für Mindestumsätze, Besucherzahlen, Rentabilität oder dauerhafte Eignung des vorgeschlagenen Standorts.
15. Laufende Service- und Wartungsleistungen
Laufzeit, Leistungsintervalle, Reaktionszeiten, Vergütung und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Service- oder Wartungsvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
17. Vertraulichkeit und Unterlagen
Angebote, Kalkulationen, technische Unterlagen, Zeichnungen und Konzepte von VENDINGSPACE dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht außerhalb des Vertragszwecks vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden, soweit sie nicht bereits öffentlich bekannt sind.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von VENDINGSPACE.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Pforzheim. VENDINGSPACE bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.